Hauptangaben (1. Tab)
- Element-Typ: Tatbestandsvoraussetzung (Merkmal, Sub-Merkmal, Sub-Sub-Merkmal …, die Hierarchie-Ebene ist unbegrenzt tief)
- ID: automatisch generiertes Ordnungselement dieser Struktur
- Name: Aussagekräftige Bezeichnung des Merkmals
- Typ: Die Kategorie “Typ” bestimmt, in welchem Verhältnis die Merkmale zueinander stehen.
Durch diese Angaben werden zahlreiche Automatismen bei den verschiedenen Tools des LCM ausgelöst (Klage-Assistent, Visualisierung in der Dynamischen Relation, Analyse in der Rechtsmatrix, Einschätzung der Prozessprognose usw.) und die Eintragung sollte besonders sorgfältig erfolgen.
- “kumulativ”: Damit die übergeordnete Struktur vorliegt, müssen alle Merkmale der nachgeordneten Struktur vorliegen.
- “alternativ”: Damit die übergeordnete Struktur vorliegt, darf nur genau ein Merkmal der nachgeordneten Struktur vorliegen.
- “wahlweise”: Damit die übergeordnete Struktur vorliegt, muss mindestens ein Merkmal der nachgeordneten Struktur vorliegen, es können aber auch mehrere oder alle Merkmale vorliegen
Ordnung von Tatbestandsmerkmalen und Submerkmalen:
Es sind alternative, kumulative und wahlweise Beziehungen möglich
Rechtsfolgeziel 1 (mehrere Unter-Differenzierungen)
- Norm 1 (Anspruchsgrundlagen, Gegennormen,)
- Tatbestandsmerkmal 1 der Norm 1
- Sub-Merkmal 1 des Tatbestandsmerkmals 1
- Sub-Merkmal 2 des Tatbestandsmerkmals 1
= kumulativ = alle Merkmale müssen vorliegen
- Tatbestandsmerkmal 2 der Norm 1
- Sub-Merkmal 1 des Tatbestandsmerkmals 2
- Sub-Merkmal 2 des Tatbestandsmerkmals 2
= alternativ = nur genau ein Merkmal darf vorliegen
- Tatbestandsmerkmal 2 der Norm 1
- Sub-Merkmal 1 des Tatbestandsmerkmals 2
- Sub-Merkmal 2 des Tatbestandsmerkmals 2
= wahlweise = mindestens ein Merkmal muss vorliegen
- Norm 2 (Anspruchsgrundlagen, Gegennormen)
...
Rechtsfolgeziel 2:
...
- Die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm und die Submerkmale können beliebig kumulativ, alternativ und wahlweise vorliegen. Das gleiche gilt für Sub-Merkmale einer Tatbestandsvoraussetzung und Sub-Sub-Merkmale eines Sub-Merkmals usw.
- Innerhalb einer Ebene (z.B. Tatbestandsmerkmale einer Norm oder Merkmale eines Tatbestandsmerkmals) muss logisch derselbe Typ eingestellt sein, sonst zeigt der Editor einen Fehler an.
Regeln für die Typ-Eingabe von Merkmalen
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Darlegungs- und Beweislast: Hier wird eingetragen, welche Partei grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast trägt.
Durch diese Angaben werden zahlreiche Automatismen bei den verschiedenen Tools des LCM ausgelöst (Klage-Assistent, Visualisierung in der Dynamischen Relation, Analyse in der Rechtsmatrix, Einschätzung der Prozessprognose usw.) und die Eintragung sollte besonders sorgfältig erfolgen.
Es ist die jeweilige Darlegungs- und Beweislast einzugeben, wenn diese klar ist. Diese Eingabe hat Folgen für die automatisierte Analyse des Rechtsstreits in der Privatrechtsmatrix, sodass diese Angaben stimmen müssen. Fehler bei der Eingabe produziert Fehler bei der Anwendung. Steht die Darlegungs- und Beweislast nicht fest oder kommt dies auf die Prozesssituation an, bleibt der Eintrag im Struktureditor offen (“keine Zuordnung”) und es erscheint bei Anwendung des Systems ein Fragezeichen, sodass die Nutzer:innen selbst im konkreten Fall entscheiden müssen.
-
Status: Information an die Nutzer, in welchem Status sich die Norm befindet: in Bearbeitung, zur Freigabe, validiert, zu korrigieren
-
Notizen: Freifeld, um Informationen an die Nutzer:innen zu formulieren
Die Angaben sollten immer eingegeben werden, da der LCM sonst nicht in allen Tools fehlerfrei funktioniert:
Textproduktion (2. Tab)
Der Tab “Textproduktion” enthält die spezifischen Informationen zu den Merkmalen, die für die verschiedenen Funktionen des LCM juristische Inhalte bereitstellen.
- Normen: Paragraphenkette passend zum Merkmal
- Schlagworte: Für das Merkmal passende Schlagworte werden hier eingefügt, damit die Struktur schnell gefunden wird
- Definition: Hier wird die präzise juristische Definition des Merkmals notiert. Dies ist der zentrale Bestandteil der juristischen Information, neben
Durch diese Angaben werden zahlreiche Automatismen bei den verschiedenen Tools des LCM ausgelöst (Klage-Assistent, Visualisierung in der Dynamischen Relation, Analyse in der Rechtsmatrix, Einschätzung der Prozessprognose usw.) und die Eintragung sollte besonders sorgfältig erfolgen.
- Frage Sachverhaltserfassung: Formulierung, die LCM im Rahmen des Klage-Assistenten nutzt, damit die Nutzer:innen die fallspezifischen Informationen zu diesem Tatbestandsmerkmal, Sub-Merkmal usw. eintragen
- Beispiel Sachverhaltsangabe: Formulierung, die im Klage-Assistenten den Nutzer:innen für eine Mustereingabe ausgegraut im Eingabefeld angezeigt wird
- Kurzerläuterung Darlegungs- und Beweislast: Hier können weitere Informationen zur Darlegungs- und Beweislast bei Bedarf ergänzt werden, die Teil der juristischen Intelligenz des LCM sind
- Textproduktion: Einführungssatz: Erläuternder Satz, der in der Textproduktion genutzt wird
- Textproduktion: Norm liegt vor: Einleitender Satz, welcher in der Textproduktion als Textbaustein für den Fall genutzt wird, dass das Merkmal vorliegt
- Textproduktion: Norm liegt nicht vor: Einleitender Satz, welcher in der Textproduktion als Textbaustein für den Fall genutzt wird, dass das Merkmal nicht vorliegt
Die nachfolgend aufgeführten Felder müssen immer (!) ausgefüllt werden, da sie für die Standardfunktionen des LCM (Klage-Assistent, Rechtsmatrix, Dynamische Relation, Prozessprognose und Textproduktion) zwingend erforderlich sind. Ohne Eintragungen sind die genannten Tools nicht funktionsfähig.
- Definition
- Frage Sachverhaltserfassung
- Textproduktion: Einführungssatz
- Textproduktion: Merkmal liegt vor
- Textproduktion: Merkmal liegt nicht vor
Wichtig zu beachten: Die Qualität des Outputs der Funktionen und Tools des LCM hängt ganz entscheidend von der Qualität der Eingaben im LCM ab (“garbage in, garbage out”).
Durch diese Angaben werden zahlreiche Automatismen bei den verschiedenen Tools des LCM ausgelöst (Klage-Assistent, Visualisierung in der Dynamischen Relation, Analyse in der Rechtsmatrix, Einschätzung der Prozessprognose usw.) und die Eintragung sollte besonders sorgfältig erfolgen.
Versionen (3. Tab)
Da sich die Inhalte von Merkmalen ändern können, steht den Nutzer:innen die Möglichkeit offen, neue Versionen von Strukturen anzulegen und alte zu archivieren. Dies ist z.B. bei Änderung von Gesetzen und der Rechtsprechung erforderlich.