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# Anträge

Anträge werden im LCM als "Rechtsfolgeziele" verstanden, also z.B. Zahlung von 10.000 EUR. Dieses als Antrag verkörperte Rechtsfolgeziel ist der "Container", in den eine Anspruchsgrundlage oder mehrere Anspruchsgrundlagen samt etwaigen Gegennormen gehören, die dieses Rechtsfolgeziel aus Sicht der einen Seite begründen bzw. aus Sicht der anderen Seite dem Rechtsfolgeziel entgegenstehen.

So könnten bspw. der vertragliche Anspruch auf Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB und der Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB auf das einheitliche Rechtsfolgeziel Schadensersatz als zwei kumulativ anwendbare Anspruchsgrundlagen in einem Antrag I mit dem Rechtsfolgeziel Zahlung 10.000 EUR stehen. Wendet der Anspruchsgegner den Mitverschuldenseinwand gemäß § 254 BGB ein, gehört diese Gegennorm ebenfalls in diesen Container des Antrags I.

Ein anderer Streitgegenstand gehört in einen eigenständigen Antrag.

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